"Aufgabe der Enquete-Kommissionen ist es, zu dem ihnen aufgetragegen
Thema das relevante Material möglichst umfassend zusammenzutragen und
dadurch gesetzgeberische Entscheidungen über umfangreiche und beutsame
Sachkomplexe vorzubereiten. Die Sachverständigen haben in einer Enquete-Kommission
die gleichen Rechte wie die Abgeordneten."
Schreiner, Linn: So arbeitet der Deutsche Bundestag, 16. Wahlperiode,
20. Auflage, Ausgabe 2007, Neue Darmstädter Verlagsanstalt; Rheinbreitbach
"Kommission, die von Parlamenten mit dem Auftrag eingesetzt wird,
Material zusammen-zutragen, damit eine geplante politische Entscheidung
möglichst nach allen Seiten gut vorbereitet ist."
http://www.cecu.de/709+M52925929f8d.html , 8.9.2009 / 18.05 Uhr
"Auf Antrag von 25% der Abgeordneten des Deutschen Bundestages
muss eine Enquete-Kommission eingesetzt werden. Diese Kommission ist besetzt
mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages und externen Fachleuten zu einem
bestimmten Sachgebiet. Die Kommission hat die Aufgabe Empfehlungen an den
deutschen Bundestag zu erarbeiten zu komplexen Sachgebieten und so die Arbeit
des Deutschen Bundestag zu unterstützen. Sie sollen die Entscheidung
vorbereiten und so aufarbeiten, dass die Sachlage verständlich für
die Abgeordneten dargelegt werden kann. Ihre Arbeit ist durch die Geschäftsordnung
des Deutschen Bundestages, §56, geregelt."
Enquete-Kommissionen
-Definition und Erklärung, Stand 9.9.2009 /11.08 Uhr
Eine Enquete-Kommission ist eine parlamentarisch eingesetzte Arbeitsgruppe aus Abgeordneten und externen Sachverständigen mit der Aufgabe einen Themenkomplex informell ausführlich im gesellschaftlichen Konsens auszuarbeiten und die Ergebnisse als Entscheidungsgrundlage mittels eines Abschlussberichts zu präsentieren.