Enquete-Kommissionen sind fraktionsübergreifende Vereinigungen samt externen Sachverständigen, die von Bundestag oder einzelnen Landtagen eingesetzt werden, um langfristige strategische Planungen zu übernehmen und einen größtmöglichen Konsens zur Problemstellung zu erarbeiten.
Enquete-Kommissionen setzen sich aus Abgeordneten aller Fraktionen und
externen Sachverständigen zusammen, wobei beide Gruppen gleichberechtigt
sind.
Rein sprachlich betrachtet, bedeutet Enquete-Kommission im Grunde Untersuchungsausschuss,
allerdings ist sie nicht mit selbigem zu vergleichen. Eine Enquete-Kommission
wird themenrelevant einberufen und soll sich möglichst umfassend und
vollständig über das vorgegebene Thema informieren. Zum Ende einer
Enquete-Kommission wird ein Abschlussbericht erstellt, der zwar einzelne
Vorschläge für zukünftige Gesetzeskomplexe enthalten kann,
welche aber erst von der Regierung aufgegriffen werden müssen und keinen
verbindlichen Charakter besitzen. Der tiefere Sinn einer solchen Kommission
ist es der gesamten Volksvertretung auf lange Sicht über komplexe und
tiefgreifende Sachlagen zukünftige Regierungsentscheidungen zu unterstützen
und zu erleichtern.
Ein Beispiel:
Ein Thema könnte zum Beispiel der voraussichtliche demographische
Wandel in der Bundesrepublik Deutschland und seine ökonomischen, sowie
gesellschaftlichen Auswirkungen innerhalb der nächsten 50 Jahre sein
Hierzu würde dann eine Enquete-Kommission eingesetzt. Diese würde
aus diversen Bundestagsabgeordneten bestehen, sowie verschiedenste Vertreter
einzelner Interessengruppen und Sachverständigen zum einschlägigen
Themengebiet.
Gemeinsam wird das vorliegende Material gesichtet, bearbeitet und erörtert.
Zum Abschluss der Enquete Kommission wird ein gemeinsamer Bericht verfasst,
der Empfehlungen auf Konsensbasis ausspricht, wie mit dem vorliegenden Themengebiet
künftig verfahren werden sollte. Im vorliegenden Beispiel könnte
dies rein theoretisch sein, dass sich die Kommission für eine explizite
Förderung von Nachwuchs und Kindern aussprechen würde um eine
eventuelle steile demographische Kurve abzuflachen.
Ursprünglich war Enquete-Kommission nur ein anderer Ausdruck für einen Untersuchungsausschuss. Zwar gab es seit der Gründung der Bundesrepublik ein grundlegendes Recht auf Untersuchungsausschüsse, allerdings fanden diese nur eine eingeschränkte Nutzung.
Anfang der 60er Jahre kam zunehmend Kritik an der Handhabung der Untersuchungsausschüsse auf. Man befürchtete, dass die Informationsgewinnung des Parlaments nur eingeschränkt funktionstüchtig sei und unter Umständen fehlerhaft wäre. Am 18. Juni 1996 nahm der Deutsche Bundestag die Enquete-Kommission in seine Geschäftsordnung auf.
"§56 Enquete-Kommission
(1) Zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe kann der Bundestag eine Enquete-Kommission einsetzen. Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder ist er dazu verpflichtet. Der Antrag muß den Auftrag der Kommission bezeichnen.
(2) Die Mitglieder der Kommission werden im Einvernehmen der Fraktionen benannt und vom Präsidenten berufen. Kann ein Einvernehmen nicht hergestellt werden, so benennen die Fraktionen die Mitglieder im Verhältnis ihrer Stärke. Die Mitgliederzahl der Kommission soll, mit Ausnahme der in Absatz 3 genannten Mitglieder der Fraktionen, neun nicht übersteigen.
(3) Jede Fraktion kann ein Mitglied, auf Beschluß des Bundestages auch mehrere Mitglieder, in die Kommission entsenden.
(4) Die Enquete-Kommission hat ihren Bericht so rechtzeitig vorzulegen, daß bis zum Ende der Wahlperiode eine Aussprache darüber im Bundestag stattfinden kann. Sofern ein abschließender Bericht nicht erstattet werden kann, ist ein Zwischenbericht vorzulegen, auf dessen Grundlage der Bundestag entscheidet, ob die Enquete-Kommission ihre Arbeit fortsetzen oder einstellen soll."